Zehnerkarte

Weitere Informationen
Zehnerkarte Erwachsen:
Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Zehnerkarte Ermäßigt:
Schüler über 16 Jahre und Studierende, Schwerbehinderte und deren notwendige Begleitpersonen, Arbeitslosengeldempfänger (I), Bürgergeldempfänger, Sozialhilfeempfänger, Mitarbeiter der Freiwilligendienste, jeweils mit Nachweis sowie für Rentner und Pensionisten mit Ausweis der Krankenkasse zur Befreiung von Zuzahlungen.
Zehnerkarte Kinder ab 6 Jahren:
Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr und Jugendliche vor vollendetem 16. Lebensjahr.
Bei Missbrauch wird ein erhöhtes Badeentgeld erhoben.
Jeder Missbrauch wird zur Anzeige gebracht.